Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Privaten Arbeitsvermittlung Köpcke-Coaching, J.L. Köpcke, Berenhorststr. 17, 13403 Berlin und dem zu vermittelnden Arbeitssuchenden.
1. Gültigkeit
Die nachstehenden AGB gelten für den Geschäftsverkehr zwischen der o. g. Arbeitsvermittlung und dem Arbeitssuchenden. Abweichende Regelungen und besondere Bedingungen, die im Widerspruch zu den Geschäftsbedingungen stehen,
sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss
Mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrags erklärt der Arbeitssuchende, dass seine Angaben auf dem Vermittlungsvertrag und den Bewerbungsunterlagen wahrheitsgemäß und vollständig sind. Es ist nicht zwingend notwendig für die
Abrechnung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins einen Vermittlungsvertag zu schließen, an diese Stelle tritt die Vermittlungsleistung durch Köpcke-Coaching anstatt.
3. Datenschutz
Der Arbeitssuchende erklärt sich damit einverstanden, dass seine Angaben auf geeigneten Datenträgern gespeichert, für die Vermittlung verwendet und an Dritte (Firmen, Arbeitgeber, Institutionen usw.) weitergegeben werden. Die Daten bleiben
mindestens bis zur Vermittlung bzw. Kündigung registriert. Der Arbeitssuchende erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten gegenüber der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erklärt werden dürfen,
insbesondere zur Abrechnung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines.
4. Dienstleistungsbeginn
Die Hinterlegung einer Kopie des gültigen persönlichen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein s von der zuständigen Arbeitsagentur oder Jobcenter des Arbeitssuchenden ist die Grundlage für den Beginn der Vermittlungstätigkeit. Liegt
kein
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vor, hat der Arbeitssuchende die Möglichkeit, die Vermittlungsgebühr selbst zu tragen. In diesem Fall wird ein gesonderter Vermittlungsvertrag abgeschlossen.
5. Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Regelung durch die Agentur für Arbeit. Die Höhe beträgt die Summe die auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bereitgestellt wird. Mit Beginn eines vermittelten
Beschäftigungsverhältnisses von mindestens drei Monaten und mindestens 15 Wochenstunden ist die Vergütung fällig. Der Arbeitssuchende verpflichtet sich die geforderten Nachweise zu bringen.
6. Vertragsdauer / Kündigung
Die Vertragsvereinbarungen werden für die Zeit von 6 Monaten abgeschlossen. Voraussetzung dafür ist die Gültigkeit des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins. Wird keine Verlängerung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins
beantragt und dieses mit dem Arbeitsvermittler abgestimmt besteht an der Fortsetzung des Vertrags seitens des Arbeitssuchenden kein Interesse mehr und der Vertrag gilt als aufgelöst. Die Kündigung des Vertrages ist jeder Zeit möglich und
bedarf der Schriftform.
7. Haftung
Der Vermittler gibt weder eine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung, noch für Arbeitsort, Arbeitszeit, Verdienst, Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und Arbeitsweise des Unternehmens. Die Vertragsverhandlungen mit dem potentiellen
Arbeitgeber liegen allein in der Verantwortung des Arbeitssuchenden. Bei Nichtvermittelbarkeit lehnt der Vermittler jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit dem Vermittlungsservice in Zusammenhang gebracht
werden können, soweit dem Vermittlungsservice nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Für den eventuellen Missbrauch der Informationen, die zum Zwecke der Bewerbung an Dritte weitergegeben wurden, lehnen wir jede
Haftung ab.
8. Annahme und Prüfung des Arbeitsvertrages
Der Arbeitssuchende entscheidet selbst, aus freier Entscheidung, ob er einen Arbeitsvertrag mit dem vermittelten Arbeitgeber eingeht oder sich dagegen entscheidet.
9. Nachweispflicht
Der Arbeitssuchende verpflichtet sich, am Tage des Kontaktgesprächs mit dem vermittelten bzw. empfohlenen Arbeitgeber den Vermittler über das Gespräch zu informieren. Der Arbeitssuchende wird verpflichtet nach Abschluss des
Arbeitsvertrags, das Original des aktuell gültigen Vermittlungsgutscheins, eventuell eine Kopie des Arbeitsvertrages, Arbeitsbescheinigung nach 6 Wochen, Beschäftigungsbestätigung nach 6 Monaten, zur Sicherung des Vermittlungsnachweises
gegenüber dem Arbeitsamt, an den Vermittler abzugeben.
10. Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sind nur schriftlich möglich, um wirksam zu werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen dadurch nicht
berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftliche, gleichwertige und wirksame Bestimmung zu ersetzen.
Stand: 28.12.2013
Prof. Dr. Jessica Lilli Köpcke * Berenhorststr. 17 * 13403 Berlin * 030-41408436 * info(at)koepcke-coaching.de